Wenn diese Nachricht nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier!

  Aktionsbestimmungen:

  1. Jeder Kunde der uns einen Auftrag eines Neukunden vermittelt, erhält nach Zahlungseingang eine Tip-Provision von 5 %.
    Achtung: Der Provisionsanspruch wird nur anerkannt, wenn Sie uns die Vermittlung des Neukunden vor dessen Auftragseingang anzeigen. Eine nachträgliche Mitteilung kann leider nicht berücksichtigt werden.
  1. Diese Vergütung wird einmalig bei einem Neuauftrag ausbezahlt.
    Folgeaufträge werden nicht vergütet.
  2. Die Provision kann nicht in Bar ausbezahlt werden, sondern kann nur auf ein Bankkonto Ihrer Wahl überwiesen werden.
  3. Bitte beachten Sie, dass Provisionen Einkommenssteuerplichtig sind und beim Finanzamt angemeldet werden müssen.

Weiter Auskünfte

erhalten Sie von unserer Fr. Kächelen, Tel. 07127-9277-20